Beratung Fest- Brennstoffe

Beratung

Fest - Brennstoffe

Wer mit Holz heizt muss sich laut der 1.BimschV ( 1. Bundesimmissionschutzverordnung ) von einem Schornsteinfeger einmalig über den Umgang mit festen Brennstoffen beraten lassen.

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen.
Das „Feuern“ von Holz setzt verschiedene Luftschadstoffe frei und kann in Ihrem Umfeld für Geruchsbelästigungen sorgen.

Alle Kamin- und Kachelöfen oder andere Feststofffeuerungsanlagen mussten bereits bis zum 31.12.2012 eingestuft werden. 

 

Auch die Austausch oder Nachrüstpflichten der Feuerstätten werden in der Bescheinigung festgelegt.

So unterlagen z. B. ältere Feuerstätten bis 1974 hier einer Austausch oder Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014.
Neuere Feuerstätten z.B.ab 1995 unterliegen einer Austausch oder Nachrüstpflicht bis 31.12.2024.

 Feuerstätten für feste Brennstoffe, die ab dem 22.03.2010 errichtet werden, müssen die Stufe 1 der 1. BimschV einhalten.

Der Nachweis über Einhaltung der Grenzwerte Ihrer Feuertsätte kann auch über www.hki-online.de eingesehen werden.

Hinsichtlich dieser Obliegenheiten beraten wir Sie gerne bei der Wahl des richtigen Brennstoffs.
Bei Fragen zu diesem Thema kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

Wir bieten Ihnen

Beratung nach Ihren Bedürfnissen

  • Feuerstättenschau
  • Umfassende Beratung für die korrekte Bedienung von Feuerstätten
  • Brennstoffberatung
  • Feststellung der Emissionsgrenzwerte
  • Ortung und Behebung von Störungen und Fehlern beim Betrieb der Feuerstätte

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